Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Betreiberin: Sense Shore Base, Heinz-Josef Otto, Kölner Str. 94, 52249 Eschweiler, Nordrhein-Westfalen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über sensorische Analysen, Raumbegehungen, Audits und Workshops zwischen Sense Shore Base und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Sense Shore Base ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die im Angebot beschriebene Beratungs- und Analyseleistung. Sense Shore Base schuldet die vereinbarte Prüfung und Dokumentation, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Marke.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, bis sie vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail angenommen und von Sense Shore Base bestätigt werden. Änderungen des Scopes bedürfen der schriftlichen Absprache und können das Honorar anpassen.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Muster, Zugänge zu Flächen, Ansprechpersonen und erforderliche Informationen bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.
5. Honorare und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Honorare zzgl. gesetzlicher MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reise- und Materialkosten werden gesondert ausgewiesen.
6. Geistiges Eigentum
Berichte, Raster und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Sense Shore Base. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für interne Markenentscheidungen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
8. Haftung
Sense Shore Base haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sense Shore Base nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragshonorars. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Kündigung
Bereits begonnene Leistungen werden anteilig abgerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit zulässig, Aachen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.